Allgemeine Nutzungsbedingungen (B2B) für die Online-Stellenbörse auf MEINESTELLE.DE
- Allgemeines
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Josef Keller GmbH & Co. Verlags-KG, Seebreite 9, 82355 Berg, Deutschland (nachfolgend: JKV) und den gewerblichen Anbietern, die Stellenangebote innerhalb des Jobportals Meinestelle.de (nachfolgend: Meinestelle.de) anbieten (nachfolgend: ANBIETER) sowie für alle damit verbundenen Anwendungen und Dienstleistungen von JKV für ANBIETER gelten ausschließlich die nachfolgenden Nutzungsbedingungen.
- ANBIETER müssen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. JKV behält sich das Recht vor, Nutzerkonten von ANBIETERN, die keine Unternehmer, sondern Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, unverzüglich zu sperren. Zum Zweck der Nutzung durch Privatpersonen stellt JKV auf der Plattform meinestelle.de eigene Nutzerkonten zur Verfügung, für die eigene Nutzungsbedingungen gelten.
- Durch die Registrierung auf Meinestelle.de erhält ein ANBIETER keinen Rechtsanspruch auf die Nutzung des Marktplatzes auf Meinestelle.de, sondern lediglich eine Nutzungsmöglichkeit. Die Sperrung eines Nutzerkontos eines ANBIETERS richtet sich nach den Maßgaben der Ziffer 14 dieser Nutzungsbedingungen.
- JKV erkennt abweichende Geschäftsbedingungen des ANBIETERS nicht an, es sei denn, JKV hätte diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen, Begriffsbestimmungen
- JKV stellt im Rahmen von meinestelle.de eine Stellenbörse zur Verfügung, die von ANBIETERN sowie von Privatpersonen, die auf der Suche nach Arbeitgebern bzw. Stellenausschreibungen sind (nachfolgend: NUTZER) genutzt werden kann. Über meinestelle.de kann der ANBIETER Stellenausschreibungen veröffentlichen und bewerben sowie Bewerbungen von NUTZERN entgegennehmen und Lebensläufe und Bewerbungen von NUTZERN einsehen. Alle vom ANBIETER eingestellten Informationen, Dokumente und Stellenausschreibungen werden nachfolgend gemeinsam als ANBIETERINHALTE bezeichnet.
- Gegenstand von meinestelle.de ist die Vermittlung von Kontakten zwischen NUTZERN und ANBIETERN im Rahmen einer Stellenbörse. Die auf meinestelle.de abrufbaren Stellenangebote stellen keine Angebote von JKV dar. Über meinestelle.de kommen keine über das Nutzungsverhältnis für meinestelle.de hinausgehenden Verträge mit JKV sowie keine direkten Verträge zwischen NUTZERN und ANBIETERN zustande.
- Nutzung der Meinestelle.de-Online-Stellenbörse - Grundsätze und Leistungsbeschreibung
- Voraussetzung für die Nutzung von Meinestelle.de ist, dass die angebotenen Jobs bzw. die Inanspruchnahme der angebotenen Stellengesuche und/oder die Veröffentlichung der in der Stellenbeschreibung enthaltenen Informationen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen.
- JKV stellt den ANBIETERN lediglich die technische und organisatorische Infrastruktur zur Verfügung, um Bewerbungen, Bewerbungsgespräche, Jobangebote und neue Mitarbeitereinstellungen anzubahnen. Der Abschluss eines Arbeitsvertrages auf dem Online-Marktplatz von Meinestelle.de ist nicht möglich. Die ANBIETER sind selbst verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Geltendmachung von Ansprüchen aus den von ihnen im Nachgang geschlossenen Arbeitsverträgen.
- JKV übernimmt insbesondere keine Gewähr für
- die Richtigkeit und Vollständigkeit der in Bezug auf die angebotenen JOBS gemachten Angaben und Erklärungen,
- die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den NUTZERN gemachten Angaben
- die von den NUTZERN vorgetragenen Qualifikationen
- Die ANBIETER sind verpflichtet, bei der Nutzung von Meinestelle.de die geltenden Gesetze zu befolgen. Es liegt in der eigenen Verantwortung des jeweiligen ANBIETERS, sicherzustellen, dass ihre Angebote den rechtlichen Anforderungen genügen und keine Rechte Dritter verletzen. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Regelungen zum jeweils gültigen Mindestlohn.
- Eine Überprüfung der bei der Registrierung hinterlegten Daten kann JKV nur begrenzt vornehmen. JKV überprüft bei Registrierung eines NUTZERS nicht dessen Identität. JKV übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass die für ein Nutzerkonto eines NUTZERS genutzten Kontaktdaten zutreffend sind. Jeder ANBIETER hat sich deshalb selbst vor Abschluss des später erfolgenden Arbeitsvertrages und/oder dem Bewerbungsgespräch von der Identität seines Vertragspartners (d.h. des NUTZERS) zu überzeugen.
- Speicherung des Textes der Nutzungsbedingungen und zukünftige Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
- Dieser Text wird von JKV bei jeder Registrierung eines ANBIETERS
- JKV behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen künftig zu ändern, soweit dies aus berechtigten Gründen, insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage oder höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, veränderter organisatorischer Anforderungen des Betriebs des Online-Marktplatzes, Regelungslücken in den Nutzungsbedingungen, Veränderungen der Marktgegebenheiten oder anderen vergleichbaren Gründen erforderlich ist und der ANBIETER hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Entgelte werden dem ANBIETER in Textform rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der ANBIETER ihnen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, sofern JKV den ANBIETER in der Mitteilung der Änderungen ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist JKV jederzeit berechtigt, die Nutzungsbedingungen zu ändern, aufzuheben oder durch andere Nutzungsbedingungen zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.
- JKV behält sich das Recht vor, das Nutzungsverhältnis mit dem ANBIETER ohne Angabe von Gründen nach Ablauf einer Frist von 30 Kalendertagen zu beenden, falls dieser die neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb dieser zuvor ausgesprochenen Frist akzeptiert.
- Technische Aspekte, Verfügbarkeit und Wartungsarbeiten
- Die ANBIETER sind für die Darstellung ihrer Angebote auf verschiedenen Endgeräten selbst verantwortlich. JKV hat das Recht, Stellenausschreibungen und ANBIETERINHALTE technisch so zu bearbeiten, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von JKV oder Dritten dargestellt werden können.
- JKV kann die Nutzung von Meinestelle.de oder einzelner Funktionen von Meinestelle.de oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen genutzt werden können, an bestimmte Voraussetzungen knüpfen, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten, Nutzungsdauer, Kontotyp, Status des Bewertungsprofils des ANBIETERS, oder von der Vorlage bestimmter Nachweise (z.B. Identitätsnachweise) abhängig machen.
- JKV behält sich das Recht vor, seine Leistungen in Bezug auf Meinestelle.de zeitweilig einzuschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server von JKV oder zur Durchführung technischer Maßnahmen bzgl. Meinestelle.de erforderlich ist, oder dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient. JKV berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der ANBIETER, wie z.B. durch Vorabinformationen.
- Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Nutzung von Meinestelle.de behindert, werden die ANBIETER in geeigneter Form von JKV unverzüglich informiert.
- Ziffer 11 dieser Nutzungsbedingungen bleibt von den vorstehenden Regelungen der Ziffer 5 unberührt.
- Registrierung und Gebühren auf Meinestelle.de / Funktion der Online-Stellenbörse auf Meinestelle.de
- Die Registrierung eines ANBIETERS auf Meinestelle.de stellt nur ein unverbindliches Angebot des ANBIETERS dar, auf Meinestelle.de als ANBIETER auftreten zu wollen. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der ANBIETER direkt eine unverbindliche Bestätigungs-E-Mail. Erst durch Bestätigung des in der E-Mail enthaltenen Links wird das Konto freigeschaltet.
- Wenn der ANBIETER telefonisch über den Kundenservice von JKV die Registrierung vornimmt, wird JKV für den ANBIETER ein Konto auf Meinestelle.de erstellen. In diesem Fall ist keine Bestätigung per Link erforderlich. Es gelten die Regelungen in Ziffer 6 entsprechend.
- JKV behält sich das Recht vor, einzelne Registrierungen zurückzuweisen und ANBIETER auf Meinestelle.de nach eigenem Ermessen nicht zuzulassen oder einzelne Registrierungen nachträglich wieder rückgängig zu machen. Durch die Registrierung erhält der ANBIETER Zugriff auf ein Profil, das er nachträglich noch vervollständigen und individualisieren kann, z.B. durch das Einstellen von Jobangeboten.
- Das Profil und die dort aufgeführten Jobangebote werden unmittelbar nach Einstellung durch den ANBIETER veröffentlicht. Das Profil kann auch durch JKV abgelehnt werden und somit nicht veröffentlicht werden, sofern es gegen die Regelungen dieser Nutzungsbedingungen verstößt. Diese Information erhält der ANBIETER unter Angaben der genauen Gründe durch JKV per E-Mail.
- Der ANBIETER hat nach Freischaltung seines Profils innerhalb von Meinestelle.de die Möglichkeit, eines von mehreren Leistungspaketen in Form von Flatrates (nachfolgend: Flatrate) zu buchen. Der Leistungsumfang der einzelnen Flatrates ergibt sich aus der auf Meinestelle.de bereitgestellten Leistungsbeschreibung.
- Die Buchung einer Flatrate ist auch telefonisch möglich. Die telefonische Buchung kann – falls der ANBIETER Einzelunternehmer ist – durch den ANBIETER selbst erfolgen, ansonsten auch durch einen Vertreter des ANBIETERS (nachfolgend jeweils: Gesprächspartner). JKV wird das entsprechende Telefongespräch mit Zustimmung des betroffenen Gesprächspartners zu Nachweiszwecken aufzeichnen. JKV wird im Rahmen der telefonischen Buchung abfragen, ob es sich bei dem Gesprächspartner um den ANBIETER selbst oder einen Vertreter des ANBIETERS handelt. Der Gesprächspartner ist verpflichtet, seine Vertretungsbefugnis für den ANBIETER wahrheitsgemäß anzugeben und versichert mit seiner Angabe, dass er berechtigt ist, für den ANBIETER einen Vertrag über die Nutzung von Meinestelle.de abzuschließen. Sofern der Gesprächspartner angibt, dass er nicht berechtigt ist, den ANBIETER zu vertreten, wird JKV das Gespräch beenden und es kommt kein Vertragsschluss zustande.
- Mit abschließender telefonischer Bestätigung der im Rahmen der telefonischen Buchung besprochenen Konditionen der vom ANBIETER gewünschten Flatrates durch den Gesprächspartner kommt ein Vertrag über die Nutzung der entsprechenden Flatrates zwischen JKV und dem ANBIETER zustande. Die gesetzlichen Regelungen über die Stellvertretung bleiben unberührt.
- Ein Wechsel auf eine höhere Flatrate (Upgrade) ist jederzeit möglich. Ein Wechsel zu einem niedrigeren Flatrateangebot (Downgrade) ist erst nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich.
- Die Darstellung der Angebote der ANBIETER auf der Online-Jobbörse von Meinestelle.de stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an die NUTZER zur Kontaktaufnahme zu den ANBIETERN dar. Die von den ANBIETERN bei JKV eingestellten Beschreibungen der Jobangebote stellen keine rechtsverbindlichen Angebote dar.
- JKV steht hinsichtlich der Arbeitsverträge, oder anderweitiger Vertragsbeziehungen, die zwischen den ANBIETERN und den NUTZERN auf JKV angebahnt werden, in keiner vertraglichen bzw. vorvertraglichen Beziehung. Die ANBIETER sind verpflichtet, sich im Vorfeld eines Vertragsabschlusses von der Leistungsfähigkeit und Identität des potentiellen Vertragspartners zu überzeugen.
- Der Vertragsschluss und die Kommunikation zwischen ANBIETER und NUTZER finden ausschließlich mittels der auf Meinestelle.de hinterlegten Kontaktdaten statt. Der ANBIETER ist verpflichtet, die auf Meinestelle.de hinterlegte E-Mail-Adresse regelmäßig abzurufen und auch beim Einsatz von Spam-Filtern sicherzustellen, dass die System-E-Mails von Meinestelle.de zur Kenntnis genommen werden können.
- Gebühren auf Meinestelle.de / Zahlungsbedingungen / Aufrechnungsverbot
- Die Gebühren richten sich nach der von dem ANBIETER gebuchten Flatrate und der allgemeinen Preisliste von JKV zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der ANBIETER erhält über die Website von JKV eine entsprechende Preisauskunft.
- Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Gebühren und Preise in Euro zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Die Gebühren fallen bei einmaligen Leistungen einmalig an; bei wiederkehrenden Leistungen fallen die Gebühren zu den jeweils vereinbarten Terminen, in der Regel einmal jährlich oder monatlich an. Die Gebühren sind jeweils zu den vereinbarten Terminen fällig. JKV akzeptiert nur die auf Meinestelle.de angebotenen Zahlungsarten. Für die Zahlung der Gebühren hat der ANBIETER in seinem Nutzerkonto die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden selbst auszuwählen.
- Rechnung:
Wenn die Gebühren per Überweisung gezahlt werden, hat der ANBIETER die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, einmalig oder je nach Laufzeit des Vertrages für den Zeitraum 1, 6 oder 12 Monate, auf das von JKV angegebene Geschäftskonto zu überweisen.
- Aufrechnungsrechte gegen JKV stehen dem ANBIETER nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten bzw. von JKV anerkannt sind oder die sich gegenüberstehenden Forderungen auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.
- Pflichten des ANBIETERS, verbotene Angebote und sonstige Inhalte
- Es liegt in der Verantwortung des ANBIETERS sicherzustellen, dass die von Ihm Online gestellten ANBIETERINHALTE einschließlich der verwendeten Bilder sowie seine sonstigen Inhalte allen rechtlichen Anforderungen genügen und keine Rechte Dritter verletzen.
- Der ANBIETER hat es zu unterlassen, ANBIETERINHALTE bzw. Stellenanzeigen,die gegen gesetzliche Vorschriften, diese Nutzungsbedingungen, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, auf Meinestelle.de anzubieten oder zu bewerben. JKV behält sich vor, das Einstellen bestimmter ANBIETERINHALTE an Voraussetzungen zu knüpfen, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen.
- Der ANBIETER ist verpflichtet, die bei der Registrierung abgefragten Angaben wahrheitsgemäß einzugeben und JKV Änderungen dieser Angaben unverzüglich mitzuteilen.
- Der ANBIETER wird sein Passwort, seinen Benutzernamen, E-Mail-Adresse sowie alle Daten, die einen Zugang zu Meinestelle.de ermöglichen geheim halten und sie unverzüglich ändern oder von JKV ändern lassen, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass unbefugte Dritte von derartigen Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben.
- Der ANBIETER ist verpflichtet, JKV über einen vermuteten Missbrauch der Zugangsdaten zu Meinestelle.de unverzüglich per E-Mail an zu informieren, um eine Sperrung des Zugangs zu Meinestelle.de zu veranlassen. Der ANBIETER haftet auch für Dritte, die befugt oder unbefugt Leistungen über sein Benutzerkonto nutzen oder genutzt haben. Dies gilt nicht, wenn der ANBIETER eine unbefugte Nutzung nicht zu vertreten hat. Dem ANBIETER obliegt der Nachweis, dass er eine solche Nutzung durch Dritte nicht zu vertreten hat.
- Der ANBIETER verpflichtet sich, Meinestelle.de nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
- keine Eingriffe in Telekommunikationsnetze vorzunehmen,
- keine nationalen oder internationalen Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte) zu verletzen,
- nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen, insbesondere §§ 184 ff. StGB (Verbreitung pornographischer Schriften), §§ 86 f. StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten), § 126 StGB (Androhung von Straftaten), § 129a Abs. 3 StGB (Werbung für eine terroristische Vereinigung), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 130 a StGB (Anleitung zu Straftaten), § 131 StGB (Gewaltdarstellung), § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) sowie nicht gegen Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen.
- Der ANBIETER verpflichtet sich, es zu unterlassen, Unwahrheiten oder Falschdarstellungen auf Meinestelle.de zu veröffentlichen und/oder Inhalte einzustellen, die ungesetzlich, obszön, verleumderisch, ehrenrührig, bedrohlich, pornographisch, pädophil, revisionistisch (Leugnen der Existenz des Holocaust), belästigend, hasserfüllt, rassistisch, fremdenfeindlich, gewaltverherrlichend und/oder ethnisch beleidigend sind und/oder sonstige rechts- oder sittenwidrige Inhalte enthalten und/oder die eine Marke und/oder ein sonstiges Schutzrecht eines Dritten herabsetzen bzw. verletzen.
- Aktivitäten des ANBIETERS, die über die im Rahmen einer üblichen Nutzung des Portals Meinestelle.de vorgesehenen Zugriffsmöglichkeiten hinausgehen, insbesondere solche Aktivitäten, die darauf abzielen, die Nutzung von Meinestelle.de für andere ANBIETER oder NUTZER zu erschweren oder Meinestelle.de funktionsuntauglich zu machen, sind zu unterlassen. Hierzu zählen insbesondere Aktivitäten, die die physikalische oder logische Struktur von Meinestelle.de über das Maß der vorgesehenen Nutzung hinaus beeinträchtigen können und/oder zu einer ungewöhnlich hohen Auslastung von Meinestelle.de führen können. Wenn solche Nutzeraktivitäten eines ANBIETERS darauf abzielen, Meinestelle.de funktionsuntauglich zu machen oder dessen Nutzung zu erschweren, behält sich JKV eine zivil- und strafrechtliche Verfolgung vor.
- Die Weitergabe von Inhalten von JKV an Dritte (auch auszugsweise) ist ohne Zustimmung von JKV nicht gestattet. Es ist untersagt, Meinestelle.de oder einzelne Seiten von Meinestelle.de mittels eines Hyperlinks in einem Teilfenster (Frame oder iFrame) einzubinden und/oder darzustellen. Des Weiteren ist es untersagt, Daten von Meinestelle.de mittels technischer Hilfsmittel (bspw. Crawler, Spider etc.) zu kopieren (sog. Screenscraping) und weiterzuverarbeiten.
- Dem ANBIETER ist es untersagt, Urheberrechtshinweise und/oder Markenbezeichnungen und/oder sonstige Angaben in den Inhalten von Meinestelle.de zu verändern und/oder zu beseitigen.
- Der ANBIETER hat es zu unterlassen, die Suchfunktionen auf dem Online-Marktplatz von JKV unzulässig zu beeinflussen, z.B. indem Markennamen, Unternehmenskennzeichen oder andere Suchbegriffe missbräuchlich in die Artikelbezeichnung oder Beschreibung eingefügt werden.
- Der ANBIETER hat diese Nutzungsbedingungen beim Einstellen von ANBIETERINHALTEN zu beachten. Er ist verpflichtet, die Stellenangebote in die passende Kategorie einzustellen und möglichst präzise Beschreibungstexte zu verwenden.
- Soweit gesetzliche Voraussetzung in Bezug auf bestimmte Stellenangebote bestehen (Bsp. abgeschlossenes Medizinstudium, Ingenieursstudium, Meisterbrief) ist ausschließlich der ANBIETER verpflichtet, innerhalb der Stellenbeschreibung auf die die gesetzlichen Vorgaben hinzuweisen.
- Aus technischen Gründen ist es möglich, dass einzelne Stellenangebote nicht unmittelbar nach dem Einstellen über die Kategoriensuche oder mit Hilfe von Suchbegriffen aufgefunden werden können. JKV ermöglicht es den ANBIETERN und NUTZERN, die Suchergebnisse anhand verschiedener Kriterien zu sortieren. Trifft ein ANBIETER bzw. NUTZER keine Auswahl, so richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse nach verschiedenen Faktoren, z.B. Einstelldatum der Stellenanzeige, Angebotsformat, Stellenbezeichnung, Anzahl der Suchanfragen, Anzahl der Abrufe, Jobkategorie. Es besteht kein Anspruch des ANBIETERS auf eine bestimmte Reihenfolge der angezeigten Suchergebnisse.
- Die Stellenbeschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder müssen sich ausschließlich auf das konkrete Stellenangebot beziehen. Werbung für nicht auf Meinestelle.de eingestellte Stellenangebote ist unzulässig.
- ANBIETER dürfen im Rahmen der Nutzung von Meinestelle.de keine Gütesiegel, Garantiezeichen oder sonstige Symbole von Dritten verwenden, zu deren Nutzung sie nicht autorisiert sind. JKV behält sich das Recht vor, die Nutzung einzelner Gütesiegel, Garantiezeichen oder sonstiger Symbole von Dritten auf Meinestelle.de zu untersagen.
- Die ANBIETER sind dafür verantwortlich, auf Meinestelle.de einsehbare und von JKV gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken benötigen, auf einem von Meinestelle.de unabhängigen Speichermedium zu archivieren.
- Die ANBIETER dürfen keine von JKV oder anderen ANBIETERN generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in den Betrieb von Meinestelle.de eingreifen, insbesondere wenn hierdurch eine übermäßige Belastung der Server-Infrastruktur von Meinestelle.de herbeigeführt werden könnte.
- Sonstige Pflichten und Haftung des ANBIETERS, Rechteübertragung an ANBIETERINHALTEN
- Der ANBIETER ist ausschließlich verantwortlich für die von ihm auf der Plattform Meinestelle.de eingestellten ANBIETERINHALTE.
- Der ANBIETER behält seine Rechte als Urheber und alle bestehenden gewerblichen Schutzrechte an den ANBIETERINHALTEN, die er bei Meinestelle.de einstellt.
- Wenn ein ANBIETER urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützte ANBIETERINHALTE in Meinestelle.de einstellt, räumt er JKV und den zu JKV gehörenden Unternehmen unentgeltlich die notwendigen, nicht ausschließlichen, weltweiten und zeitlich unbegrenzten Rechte ein, diese ANBIETERINHALTE ausschließlich zum Zweck der Erbringung und zum Betrieb von Meinestelle.de und lediglich in dem dafür nötigen Umfang zu nutzen.
- Damit JKV die Plattform Meinestelle.de anbieten kann, müssen die ANBIETERINHALTE von JKV gespeichert und auf Servern gehostet werden. Das Nutzungsrecht von JKV umfasst daher insbesondere das Recht, die ANBIETERINHALTE technisch zu vervielfältigen. Weiterhin räumt der ANBIETER JKV das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung an seinen ANBIETERINHALTEN auf Meinestelle.de ausschließlich für den Fall ein, dass er wegen der Natur des jeweiligen Dienstes eine öffentliche Zugänglichmachung beabsichtigt oder der ANBIETER ausdrücklich eine öffentliche Zugänglichmachung bestimmt hat. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung endet mit dem Zeitpunkt, in dem der ANBIETER einen eingestellten ANBIETERINHALT aus Meinestelle.de entfernt oder die Bestimmung der öffentlichen Zugänglichmachung aufhebt.
- Der ANBIETER bestätigt mit der Übertragung von ANBIETERINHALTEN zu Meinestelle.de, dass er bzgl. aller übertragenen ANBIETERINHALTE ausreichende Rechte besitzt, um JKV die gemäß der vorangegangenen Regelungen bezeichneten Rechte zu übertragen und ihm keine entgegenstehenden Rechte Dritter bekannt sind, insbesondere, dass er im Besitz der erforderlichen Lizenzen, Rechte, Genehmigungen und Bewilligungen zur Nutzung und zur Berechtigung von JKV zur Nutzung sämtlicher Patente, Marken, Handelsgeheimnisse, Urheberrechte und sonstiger Schutzrechte an sämtlichen eingesendeten ANBIETERINHALTEN ist und dass er über die schriftliche Genehmigung, Freigabe bzw. Bewilligung von jeder einzelnen identifizierbaren Person verfügt, um die Annahme und Nutzung dieser Einsendungen durch JKV in der vorgenannten Art und Weise zu gewährleisten.
- JKV behält sich das Recht vor, ANBIETERINHALTE, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, ohne vorherige Bekanntgabe nach billigem Ermessen auszusortieren, nicht zu veröffentlichen und ohne Mitteilung bzw. Angaben von Gründen in Meinestelle.de und allen angeschlossenen IT-Systemen zu löschen.
- Mit dem Upload von ANBIETERINHALTEN bestätigt der ANBIETER, dass er keine Inhalte überträgt, die von Urheberrechten, Handelsgeheimnissen oder Eigentumsrechten bzw. Schutzrechten Dritter geschützt sind und keine unerwünschten oder verbotenen Inhalte gem. den vorstehenden Regelungen in Ziffer 9
- Der ANBIETER haftet gegenüber JKV für Schäden, die JKV durch Verstöße gegen seine sich aus den vorstehenden Regelungen (Ziffer 8 und/oder Ziffer 9) ergebenden Pflichten entstehen und stellt JKV von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt nicht, wenn der ANBIETER den Verstoß nicht zu vertreten hat. Dem ANBIETER obliegt der Nachweis, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat.
- Vertragslaufzeit, Kündigung, Sanktionen und Sperrung
- Die Mindestvertragslaufzeit bei kostenpflichtigen Kontentypen (gebuchten Flatrates) beträgt 12 Monate, soweit nicht anders angegeben. Die Vertragslaufzeit beginnt im Zeitpunkt der Buchung des Pakets bzw im Zeitpunkt der Buchung eines Upgrades, B. bei einem Upgrade am 10.01. ist auch dieser Tag der Vertragsbeginn und Datum der Rechnungsstellung.
- Leistungspakete mit einmaliger Leistungserbringung, beispielsweise einzelne Stellenanzeigen mit fest definierter Laufzeit, enden automatisch nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
- Leistungspakete ohne feste Laufzeit, insbesondere Werbepakete, die eine bestimmte Anzahl an Abrufen beinhalten, enden nach Erreichen der vereinbarten Abrufzahl, soweit in den jeweiligen Angeboten nichts anderes vereinbart ist. Für Werbung gelten zusätzlich die Regelungen in Ziffer 20.
- Kostenpflichtig gebuchte Flatrates mit 12-monatiger Laufzeit entsprechend Ziffer 1 können von beiden Parteien mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Vertragsende ordentlich schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate.
- Das Recht zur vorläufigen Sperrung eines ANBIETERS oder einer fristlosen Kündigung gemäß den nachfolgenden Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
- Falls konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein ANBIETER gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter und/oder diese Nutzungsbedingungen verletzt hat, behält sich JKV z.B. zum Schutz von Nutzern, anderen ANBIETERN oder Dritten vor betrügerischen Aktivitäten und/oder gesundheitlichen Schäden das Recht vor, die nachfolgenden Maßnahmen zu ergreifen:
- Löschen von Stellenanzeigen oder sonstigen ANBIETERINHALTEN;
- Verwarnung des ANBIETERS;
- Verzögerung der Veröffentlichung von Stellenanzeigen und sonstigen Inhalten;
- Einschränkung der Nutzung von JKV;
- Aberkennung eines besonderen ANBIETER-Status (wie z.B. bessere Platzierung).
- Vorläufige Sperrung des Nutzerkontos eines ANBIETERS für bis zu drei Kalendermonate;
- Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gem. Ziffer 8;
- Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt JKV die berechtigten Interessen des betroffenen ANBIETERS, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der ANBIETER den Verstoß nicht verschuldet hat.
- JKV kann einen ANBIETER endgültig von der Nutzung des Online-Marktplatzes auf JKV ausschließen (fristlose Kündigung), wenn
- er wiederholt negative Bewertungen erhält und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen ANBIETER oder Dritter geboten ist;
- er falsche Kontaktdaten innerhalb seines Nutzerkontos hinterlegt hat;
- er sein Anbieterkonto auf einen Dritten übertragen hat oder Dritten hierzu Zugang gewährt;
- er andere ANBIETER oder JKV in erheblichem Maße schädigt;
- er wiederholt gegen diese Nutzungsbedingungen oder andere Vereinbarungen mit JKV verstößt;
- ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
- Nachdem ein ANBIETER endgültig durch eine fristlose Kündigung gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Nutzerkontos.
- Sobald ein ANBIETER gesperrt oder der Nutzungsvertrag von JKV gekündigt wurde, darf dieser ANBIETER Meinestelle.de auch mit anderen Nutzerkonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden. Eine Sperrung oder Kündigung hat keine Auswirkungen auf die Gebührenansprüche von JKV gegenüber dem ANBIETER, soweit diese aus der Zeit der Sperrung herrühren. Für die Zeitspanne einer vorübergehenden Sperrung entfallen die Nutzungsgebühren.
- Haftung von JKV
- Die Ansprüche des ANBIETERS auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen JKV richten sich außerhalb des Gewährleistungsrechts ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.
- Die Haftung von JKV ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit der JKV, dessen Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von JKV. Soweit die Haftung von JKV ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von JKV. Die Haftung von JKV nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).
- Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch JKV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von JKV beruhen, haftet JKV nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Sofern JKV zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der ANBIETER regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- Auf Meinestelle.de von ANBIETERN veröffentlichte Jobangebote und sonstige ANBIETERINHALTE stellen nicht die Meinung von JKV dar und werden grundsätzlich nicht von JKV auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.
- Freistellung
- Wird ein ANBIETER auf Meinestelle.de durch einen anderen ANBIETER oder einen Dritten einer Rechtsverletzung beschuldigt, stellt er JKV hiermit von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere ANBIETER oder sonstige Dritte wegen einer angeblichen Verletzung ihrer Rechte durch die von dem beschuldigten ANBIETER auf Meinestelle.de eingestellten Stellenangebote und sonstigen ANBIETERINHALTE oder wegen einer sonstigen Nutzung von Meinestelle.de gegen JKV geltend machen.
- Der beschuldigte ANBIETER hat die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von JKV einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu tragen. Dies gilt nicht, wenn die angebliche Rechtsverletzung von dem beschuldigten ANBIETER nicht zu vertreten ist. Der beschuldigte ANBIETER ist verpflichtet, JKV für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
- Datenspeicherung und Datenschutz
- ANBIETER dürfen Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen, die sie durch die Nutzung von Meinestelle.de erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, der jeweils betroffene ANBIETER bzw. NUTZER hat diesem ausdrücklich vorher zugestimmt.
- Ergänzend gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf der Internetseite www.meinestelle.de
- Werbung
- ANBIETER können unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen zusätzlich Werbung (nachfolgend: WERBUNG) auf Meinestelle.de schalten.
- Im Rahmen eines gesonderten Vertragsverhältnisses kann der ANBIETER WERBUNG, die über sein gebuchtes Paket hinausgeht, dazu buchen. Die konkrete Art der WERBUNG ergibt sich hierbei aus dem konkreten Werbungsangebot.
- Die WERBUNG sorgt dafür, dass die vom ANBIETER gebuchte WERBUNG entsprechend auf der Seite angezeigt wird. Bucht der ANBIETER z.B. ein Banner, wird dieses an der im Angebot aufgeführten Stelle durch JKV geschaltet. Sofern eine Funktion von mehreren ANBIETERN gekauft wird, richtet sich die Reihenfolge der WERBUNG nach dem Eingangsdatum.
- Der ANBIETER kann zudem eine bessere Platzierung der Jobangebote auf Meinestelle.de im Rahmen eines gesonderten Vertragsverhältnisses erzielen. Das entsprechende Angebot wird als „Featured Job Ad“ bezeichnet.
- Die Buchung einer Featured Job Ad sorgt dafür, dass die vom ANBIETER markierte Stellenausschreibung gelb hinterlegt am oberen Seitenrand an erster Stelle der Suchergebnisse erscheint. Sofern diese Funktion von mehreren ANBIETERN gekauft wird, richtet sich die Reihenfolge der Featured Job Ad nach dem Eingangsdatum.
- Als Ergänzung zu den Stellenanzeigen kann der ANBIETER einen Service buchen, der automatisiert alle 7 Tage das Angebot wieder an die oberste Stelle setzt (Datumsrefresh).
- Die zur Schaltung der WERBUNG erforderlichen Inhalte, Dateien, Informationen und sonstigen Daten und Materialien (nachfolgend WERBEINHALTE) sowie Verlinkungen auf andere Internetseiten sind vom ANBIETER auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen. Der ANBIETER übernimmt für die Rechtmäßigkeit der WERBEINHALTE die alleinige Verantwortung.
- Der ANBIETER hat dafür Sorge zu tragen, dass die WERBEINHALTE nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder die nachfolgenden Regelungen verstoßen.
- Insbesondere hat der ANBIETER dafür Sorge zu tragen, dass er nur WERBEINHALTE an JKV liefert, die keine der folgenden Dinge enthalten:
- jugendgefährdende Inhalte, insbesondere solche, die unzulässige Angebote im Sinne des § 4 JmStV darstellen oder Inhalte, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen (entwicklungsbeeinträchtigende Angebote im Sinne des § 5 JmStV)
- volksverhetzende oder gewaltverherrlichende Darstellungen im Sinne der §§ 130, 131 StGB
- pornographische Inhalte
- Kennzeichen oder Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86 StGB
- Werbung für terroristische Vereinigungen
- Aufforderungen zu Straftaten
- kriegsverherrlichende oder rassistische Aussagen
- wettbewerbswidrige Aussagen
- ehrverletzende Äußerungen oder Darstellungen
- sonstige rechtswidrigen Inhalte
- Inhalte, die geeignet sind, den Ruf von JKV oder Meinestelle.de zu beeinträchtigen.
- JKV ist berechtigt, WERBUNG bzw. WERBEINHALTE abzulehnen, die nicht den Kriterien von Ziffer 8 und 14.9 genügen. JKV ist in einem solchen Fall zudem berechtigt, bereits veröffentlichte WERBUNG zu entfernen oder zu sperren, wenn diese solche Bestandteile enthalten. Dies gilt auch dann, wenn die WERBUNG nachträglich durch den ANBIETER geändert wurde.
- Im Fall der Nichtveröffentlichung oder Entfernung von WERBUNG wird JKV den ANBIETER hierüber unverzüglich informieren und auffordern, hierzu Stellung zu nehmen. Solange die Angelegenheit nicht geklärt ist, wird JKV die Schaltung der WERBUNG zurückhalten. Anhaltspunkte dafür, dass solche unzulässige WERBUNG vorliegt, sind insbesondere behördliche oder strafrechtliche Verfahren sowie Aufforderungen von Dritten, die entsprechende WERBUNG zu entfernen oder nicht zu veröffentlichen. Dies gilt nur, sofern es nicht für JKV offensichtlich erkennbar ist, dass diese Aufforderung von Dritten unbegründet ist. Diese Regelungen gelten auch dann, wenn entsprechendes rechtswidriges, sittenwidriges oder rechtsverletzendes Material nicht in der WERBUNG enthalten ist, sondern auf Webseiten, auf die in der Werbung verlinkt werden soll.
- JKV trifft keine Pflicht, die WERBUNG oder hieraus verlinkten Internetseiten auf Rechtsverletzungen zu überprüfen. Sofern JKV solche Überprüfungen dennoch durchführt, lässt dies nicht die Verantwortung des ANBIETERS für die WERBUNG entfallen.
- Der ANBIETER hat dafür Sorge zu tragen, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an den WERBEINHALTEN verfügt, die für die Schaltung der Werbung erforderlich sind (siehe hierzu Ziffer 30). Der ANBIETER versichert weiterhin, dass die WERBEINHALTE keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine fremden Urheberrechte, Markenrechte oder Patentrechte verletzen. Zudem sorgt der ANBIETER für den Fall, dass die INHALTE Links zu anderen Webseiten enthalten, dafür, dass er berechtigt ist, diese Links zu verwenden.
- JKV stellt sicher, dass die WERBEINHALTE, soweit sie den vorliegenden AGB entsprechen, im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs veröffentlicht werden. JKV ist berechtigt, die WERBEINHALTE dergestalt zu bearbeiten, dass Größe, Auflösung, Format oder andere technische Eigenschaften an die Erfordernisse der Veröffentlichung angepasst werden, soweit JKV dies für erforderlich hält und es für den ANBIETER unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.
- Sofern auf andere URLs als solche innerhalb von Meinestelle.de verlinkt werden soll, verpflichtet sich der ANBIETER , während der Laufzeit der geschalteten WERBUNG dafür Sorge zu tragen, dass die verlinkten Inhalte soweit technisch möglich verfügbar sind. Sollte diese Verfügbarkeit nicht gewährleistet sein, ist JKV berechtigt, die Schaltung einer auf solche nicht verfügbaren Inhalte verweisenden WERBUNG auszusetzen. JKV wird den ANBIETER hierüber unverzüglich informieren. Darüber hinaus werden beide Vertragsparteien ihren jeweiligen Vertragspartner unverzüglich informieren, sobald Störungen in der Erreichbarkeit eines verlinkten externen Inhaltes, WERBEINHALTES oder eines Linkzieles auf Meinestelle.de festgestellt werden.
- Für die Zeit, in der der ANBIETER seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vollständig erfüllt, ist JKV von der Leistungspflicht insoweit befreit, als die Leistungserbringung durch JKV ohne Mitwirkung des ANBIETERS nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand möglich ist. Soweit darüber hinaus dadurch, dass der ANBIETER seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vollständig erfüllt, ein Mehraufwand für JKV entsteht, ist der ANBIETER verpflichtet, die hierdurch entstehenden Kosten zu erstatten.
- Der ANBIETER ist verpflichtet, die WERBUNG unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung zu prüfen. Sofern hierbei erkennbare Fehler bestehen, hat er diese unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Schaltung der WERBUNG schriftlich anzuzeigen. Die WERBUNG gilt als vertragsgemäß genehmigt, sofern der ANBIETER diese Anzeige unterlässt, es sei denn, der Fehler war zum Zeitpunkt der Überprüfung nicht erkennbar. Gleiches gilt, wenn ein Fehler später auftritt.
- Soweit JKV gesetzliche Rechte zustehen, die JKV zur Kündigung oder zum Rücktritt berechtigen, bleiben diese unberührt.
- Sofern JKV die Bearbeitung der WERBEINHALTE auf anderer als auf technischer Ebene für erforderlich hält, insbesondere eine inhaltliche Bearbeitung, beispielsweise weil die WERBEINHALTE Material enthalten, das den Vorgaben der Ziffern 8 und/oder 14.9 dieser AGB widerspricht, wird JKV die Zustimmung des ANBIETERS für solche Änderungen einholen. Verzögerungen, die hierdurch entstehen, sind vom ANBIETER zu vertreten.
- Die auf JKV geschaltete WERBUNG wird nur in dem Rahmen und Umfang veröffentlicht, der vertraglich vereinbart wurde. Dies umfasst sowohl Vereinbarungen über einen bestimmten Zeitraum, innerhalb dessen die WERBUNG geschaltet werden soll, über eine bestimmte Anzahl an Abrufen der Werbung durch Internetnutzer (Werbeaufrufe), über eine bestimmte Anzahl an Abrufen der die Werbung beinhaltenden Internetseite (Seitenaufrufe) oder über eine bestimmte Anzahl an Klicks auf die Werbung (Werbeklicks). Die Veränderung dieses Umfangs der gebuchten WERBUNG ist durch Vereinbarung der Parteien in Textform möglich, sofern nicht die ursprüngliche vertragliche Vereinbarung etwas anderes regelt.
- Sofern nicht in der vertraglichen Vereinbarung etwas anderes geregelt ist, besteht kein Anspruch des ANBIETERS auf Schaltung der Werbung auf bestimmten Platzierungen. Insbesondere ist JKV berechtigt, Platzierungen für Werbung zu verändern, neu zu schaffen oder abzuschaffen, und die WERBUNG auf anderen Platzierungen auszuliefern, die insgesamt den gleichen Umfang haben, sofern nicht in der vertraglichen Vereinbarung etwas anderes geregelt ist.
- Die vom ANBIETER gelieferten WERBEINHALTE sind von JKV nach Beendigung der Werbekampagne nicht herauszugeben oder aufzubewahren.
- Sofern Angebote, in deren Rahmen die Veröffentlichung von WERBUNG vorgesehen ist, zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht angeboten werden oder technische Gegebenheiten, die nicht im Verantwortungsbereich von JKV liegen, eine Schaltung der Werbung zum vorgesehenen Zeitpunkt verhindern, ist JKV berechtigt, den vorgesehenen Termin für die Schaltung der WERBUNG zu verschieben oder ganz ausfallen zu lassen. Im Falle der Verschiebung hat JKV auf die Interessen des ANBIETERS Rücksicht zu nehmen, soweit diese JKV bekannt sind und JKV dies möglich und zumutbar ist.
- Die Vergütung für die von JKV erbrachten Leistungen im Bereich Online-Werbung wird durch Vereinbarung in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.
- Sofern die Vergütung nach Anzahl der Werbeaufrufe, Seitenaufrufe oder Werbeklicks berechnet wird, informiert JKV den ANBIETER auf Anfrage über die entsprechenden für die vom ANBIETER gebuchte WERBUNG relevanten Abrufzahlen der Seiten, auf denen die WERBUNG des ANBIETERS geschaltet ist.
- Für die Berechnung dieser der Vergütung zugrunde gelegten Zahlen ist die von JKV durchgeführte Messung der Zugriffszahlen maßgeblich. Anderweitige, durch den ANBIETER durchgeführte Messungen finden nur dann Berücksichtigung, wenn diese nachweislich um mehr als 10 % beziehungsweise bei mobilen Angeboten mehr als 30 % von den von JKV ermittelten Zahlen abweichen. Ist dies der Fall, so einigen sich die Parteien gesondert über die maßgeblichen Zugriffszahlen.
- Die Abrechnung der vereinbarten Vergütung erfolgt in der Regel nach Beendigung der Werbekampagne, sofern die Parteien nicht vertraglich etwas anderes bestimmt haben. Bei Werbekampagnen, die eine Laufzeit von mehr als einem Monat haben und für die eine Abrechnung pro Monat vereinbart ist, wird die vereinbarte Vergütung nach Ablauf des jeweiligen Monats in Rechnung gestellt.
- JKV behält sich vor, von ANBIETERN Vorauszahlungen zu verlangen.
- Sofern JKV von seinem Recht gemäß Ziffer 10 Gebrauch macht, WERBUNG nicht zu veröffentlichen, besteht keine Verpflichtung des ANBIETERS, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Sofern der ANBIETER die WERBEINHALTE nicht unverzüglich dergestalt verändert, dass sie den Kriterien der Ziffer 14.8 und 14.9 entsprechen, haftet er jedoch für Schäden, die JKV dadurch entstehen, dass JKV den gebuchten Werbeplatz nicht mehr anderweitig zum gleichen Preis vergeben kann. Dem ANBIETER bleibt der Nachweis unbenommen, dass JKV kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Der ANBIETER räumt JKV die für die Schaltung der WERBUNG erforderlichen Nutzungsrechte an den WERBEINHALTEN ein. Dies umfasst das nicht ausschließliche, weltweite, nur an verbundene Unternehmen von JKV im Sinne von § 15 AktG übertragbare oder sublizenzierbare, für die Zwecke des Vertrags und auf die vereinbarte Vertragslaufzeit beschränkte Recht, die WERBEINHALTE auf Meinestelle.de zu integrieren, zu veröffentlichen sowie weltweit zugänglich zu machen sowie die WERBEINHALTE zu diesen Zwecken zu vervielfältigen.
- Diese Rechteeinräumung erfolgt unter Einschluss aller digitalen und analogen Übertragungs- sowie Abruftechniken und umfasst den Abruf über Kabel, Funk sowie Satellitennetze sowie die Verwendung aller hierfür verwendeten Protokolle und Programmier- oder Auszeichnungssprachen.
- Ebenso umfasst ist die Wiedergabe, das Herunterladen sowie die Speicherung auf beliebigen Endgeräten, mit denen die Inhalte von de abgerufen werden können.
- Der ANBIETER räumt JKV gleichzeitig das Recht ein, die WERBEINHALTE entsprechend den Regelungen der vorliegenden AGB zu bearbeiten und diese Bearbeitungen gemäß den vorstehenden Regelungen zu nutzen.
- Diese Rechteeinräumung der vorstehenden Ziffern 30 bis 14.33 umfasst insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, Namensrechte, Titelrechte, Markenrechte sowie sonstige Kennzeichenrechte und das Recht am eigenen Bild.
- Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der ANBIETER Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der JKV in Berg, Deutschland.
- Dasselbe gilt, wenn der ANBIETER Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis der JKV, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.